Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-179-2021

Was gilt, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Verwertbarkeit.

  • A)Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Verwertbarkeit.
  • B)Das Wildbret ist trotz der Entzündungen voll verwertbar.
  • C)Ich darf das Wildbret ohne Untersuchung selbst verwerten.
  • D)Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung möglich.

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