Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-242-2021

Was gilt, wenn Sie Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgeben wollen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Für die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich. und Die Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.

  • A)Für die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich.
  • B)Die Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
  • C)Die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
  • D)Die Schulung zur "Kundigen Person" ist für alle Jäger Vorschrift.

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