Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-191-2021

Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

  • A)Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
  • B)Er muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.
  • C)Er muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.
  • D)Er kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.

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