Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-81-2021

Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?

Kurze Antwort

Zugelassene und registrierte Lebendfangfallen sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren, vor der Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und so aufzustellen, dass Menschen sowie nicht bejagbare Tiere nicht gefährdet werden.

  • A)Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.
  • B)Lebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.
  • C)Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden
  • D)Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
  • E)Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.
Erklärung

Die regelmäßige Kontrolle dient dem Tierschutz und verhindert unnötiges Leiden gefangener Tiere. Vor jedem Einsatz muss die Falle sicher und funktionsfähig sein; außerdem sind Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere auszuschließen.

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