Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-110-2021

Was ist bei der Wildfütterung für Schwarzwild unzulässig?

Kurze Antwort

Unzulässig sind verdorbene Futtermittel, Südfrüchte wie Bananen und Ananas sowie weiterverarbeitete Lebensmittel wie altes Brot; zulässig sind artgerechte pflanzliche Futtermittel wie Mais und Getreide, soweit Landesrecht dies nicht einschränkt.

  • A)Die Darbietung verdorbener Futtermittel.
  • B)Die Verwendung von Mais und Getreide.
  • C)Die Verfütterung von Bananen und Ananas.
  • D)Die Verfütterung von altem Brot.
Erklärung

Kirrungen/Fütterungen dürfen nur mit artgerechtem, unverarbeitetem pflanzlichem Futter beschickt werden; weiterverarbeitete Lebensmittel (z. B. Backwaren) und verdorbenes Futter sind verboten. Südfrüchte gelten nicht als artgerecht; Mais und Getreide sind grundsätzlich erlaubt, teils eingeschränkt.

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