Kurze Antwort
Unzulässig sind verdorbene Futtermittel, Südfrüchte wie Bananen und Ananas sowie weiterverarbeitete Lebensmittel wie altes Brot; zulässig sind artgerechte pflanzliche Futtermittel wie Mais und Getreide, soweit Landesrecht dies nicht einschränkt.
Kirrungen/Fütterungen dürfen nur mit artgerechtem, unverarbeitetem pflanzlichem Futter beschickt werden; weiterverarbeitete Lebensmittel (z. B. Backwaren) und verdorbenes Futter sind verboten. Südfrüchte gelten nicht als artgerecht; Mais und Getreide sind grundsätzlich erlaubt, teils eingeschränkt.
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