Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-105-2021

Was ist bei der Wildfütterung für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?

Kurze Antwort

Zulässig sind bei wiederkäuendem Schalenwild Rosskastanien sowie Grünfuttersilage; Kartoffeln, Eicheln, Bucheckern oder Mais sind hierfür nicht die korrekte Auswahl in dieser Fragekonstellation.

  • A)Die Verwendung von Kartoffeln, Eicheln und Bucheckern.
  • B)Die Verwendung von Rosskastanien.
  • C)Die Verwendung von Grünfuttersilage
  • D)Die Verwendung von Mais
Erklärung

In der Hege werden Kraft-, Saft- und Raufutter unterschieden; Gras-/Grünsilage zählt als Saftfutter und ist geeignet. Rosskastanien liefern als Mast wertvolles Kraftfutter. Die übrigen genannten Futtermittel sind hier nicht als richtige Auswahl gefordert.

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