Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-223-2021

Was ist bei der Zwingerhaltung von Jagdhunden besonders zu beachten?

Kurze Antwort

Die Zwingereinfriedung muss verletzungsfrei beschaffen sein, und Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.

  • A)Der Zwinger muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein.
  • B)Jeder Zwinger muss eine Bodenfläche von 6 m² haben.
  • C)Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht daran verletzen kann.
  • D)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden, sofern die Laufvorrichtung mindestens 6 m lang ist.
  • E)Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.
Erklärung

Nach TierSchHuV muss die Einfriedung so gestaltet sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Zudem ist Anbindehaltung im Zwinger unzulässig; Hunde dürfen dort nicht angebunden gehalten werden.

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