Kurze Antwort
Die Zwingereinfriedung muss verletzungsfrei beschaffen sein, und Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.
Nach TierSchHuV muss die Einfriedung so gestaltet sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Zudem ist Anbindehaltung im Zwinger unzulässig; Hunde dürfen dort nicht angebunden gehalten werden.
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