Kurze Antwort
Ein FFH-Gebiet ist ein EU-Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie zum Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Natura-2000-Netz.
Die Länder melden geeignete Flächen an die EU; Grundlage sind Anhänge der FFH-Richtlinie. Es gilt das Verschlechterungsverbot, Bewirtschaftung bleibt möglich, sofern sie den Schutzzielen nicht schadet.
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