Kurze Antwort
Richtig sind: Eine Jagd, bei der 10 Schützen und 10 Treiber teilnehmen. und Eine Jagd, bei der mehr als 15 Personen teilnehmen.
In Baden-Württemberg gilt: Eine Treibjagd im Sinne des JWMG Baden-Württemberg § 8 Absatz 3 ist die Jagd, bei der mehr als 15 Personen als Treiberinnen oder Treiber oder als Schützinnen oder Schützen teilnehmen.
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