Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-127-2021

Was ist für kombinierte Waffen kennzeichnend?

Kurze Antwort

Kennzeichnend ist die Kombination aus mindestens einem Flintenlauf (glatt) und einem Büchsenlauf (gezogen), und kombinierte Waffen sind stets als Kipplaufwaffen ausgeführt.

  • A)Eine kombinierte Waffe hat mindestens einen Flinten- und einen Büchsenlauf.
  • B)Eine Kombination unterschiedlicher Büchsenkaliber zu einem Laufbündel.
  • C)Es sind Waffen mit auswechselbaren Laufpaaren.
  • D)Eine kombinierte Waffe hat mindestens zwei Flinten- und einen Büchsenlauf.
  • E)Es werden immer Kipplaufsysteme verwendet.
Erklärung

„Kombiniert“ bedeutet Schrot- und Kugellauf in einer Waffe. Diese Gewehre sind immer Kipplaufwaffen, da sie zum Laden/Entladen gebrochen werden; andere Merkmale wie auswechselbare Laufpaare sind kein Kennzeichen.

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