Kurze Antwort
Richtig ist: Teile von gesundem Wild aus diesem Revier.
Zulässig ist nur Luder von gesundem Wild aus dem eigenen Revier. Schlachtabfälle, Haustiere oder Hundefutter sind verboten; zudem dürfen Aufbrüche von Schwarzwild nicht frei zugänglich ausgelegt werden (ASP-Risiko). Regelungen können je nach Bundesland variieren – Landesrecht beachten.
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