Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-117-2021

Was ist im Revier für das Anlocken von Füchsen am Luderplatz zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Teile von gesundem Wild aus diesem Revier.

  • A)Tote Haushühner.
  • B)Teile von gesundem Wild aus dem Nachbarrevier.
  • C)Hundefutter.
  • D)Teile von gesundem Wild aus diesem Revier.
Erklärung

Zulässig ist nur Luder von gesundem Wild aus dem eigenen Revier. Schlachtabfälle, Haustiere oder Hundefutter sind verboten; zudem dürfen Aufbrüche von Schwarzwild nicht frei zugänglich ausgelegt werden (ASP-Risiko). Regelungen können je nach Bundesland variieren – Landesrecht beachten.

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