Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-177-2021

Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?

Kurze Antwort

Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig und müssen fest mit den Leiterholmen verbunden sowie nach unten abgestützt sein.

  • A)Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • B)Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
  • C)Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.
  • D)Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden. Die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.
Erklärung

Die Abst،ützung verhindert, dass sich die Sprossen lösen oder unter Belastung nach unten wegbrechen. Spezielle Edelstahlbeschläge sind hierfür nicht vorgeschrieben.

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