Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-177-2021

Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. und Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.

  • A)Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • B)Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
  • C)Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.
  • D)Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden. Die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.

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