Kurze Antwort
Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig und müssen fest mit den Leiterholmen verbunden sowie nach unten abgestützt sein.
Die Abst،ützung verhindert, dass sich die Sprossen lösen oder unter Belastung nach unten wegbrechen. Spezielle Edelstahlbeschläge sind hierfür nicht vorgeschrieben.
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