Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-176-2021

Was ist nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Verwendung transportabler Hochsitze zu beachten?

Kurze Antwort

Bei ortsveränderlichen Hochsitzen muss nach UVV-Jagd stets die Standsicherheit gewährleistet sein.

  • A)Transportable Hochsitze müssen das "GS-Zeichen" tragen.
  • B)Es muss sichergestellt werden, dass bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.
  • C)Die Hochsitze müssen das FPA-Prüfzeichen tragen.
  • D)Für die Bauart des Hochsitzes muss eine allgemeine Betriebserlaubnis des TÜV vorliegen.
Erklärung

Die UVV-Jagd (§ 7) fordert ausdrücklich die Sicherstellung der Standsicherheit bei transportablen Hochsitzen. Prüfzeichen wie GS, FPA oder eine TÜV-Betriebserlaubnis sind dafür nicht vorgeschrieben.

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