Kurze Antwort
Bei ortsveränderlichen Hochsitzen muss nach UVV-Jagd stets die Standsicherheit gewährleistet sein.
Die UVV-Jagd (§ 7) fordert ausdrücklich die Sicherstellung der Standsicherheit bei transportablen Hochsitzen. Prüfzeichen wie GS, FPA oder eine TÜV-Betriebserlaubnis sind dafür nicht vorgeschrieben.
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