Kurze Antwort
Ein Jäger muss den erworbenen Repetierer innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Für Jagdlangwaffen ist kein Voreintrag erforderlich. Nach dem Erwerb muss die Waffe jedoch binnen 14 Tagen schriftlich angezeigt und die WBK zur Eintragung vorgelegt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.