Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-40-2021

Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?

Kurze Antwort

Ein Jäger muss den erworbenen Repetierer innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

  • A)Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.
  • B)Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.
  • C)Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.
  • D)Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.
Erklärung

Für Jagdlangwaffen ist kein Voreintrag erforderlich. Nach dem Erwerb muss die Waffe jedoch binnen 14 Tagen schriftlich angezeigt und die WBK zur Eintragung vorgelegt werden.

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