Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-40-2021

Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.

  • A)Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.
  • B)Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.
  • C)Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.
  • D)Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.

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