Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-25-2021

Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss. und In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.

  • A)Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
  • B)Für die Aufbewahrung von Munition sieht das Waffengesetz keine besonderen Bedingungen vor.
  • C)Für die Aufbewahrung von Munition genügt ein einfaches Wegschließen in einem Holzschrank.
  • D)In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.

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