Kurze Antwort
In Baden-Württemberg ist Reiten im Wald nur auf Straßen und Wegen erlaubt; auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite, auf Fußwegen sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist Reiten verboten.
Das LWaldG BW beschränkt das Reiten auf Straßen und geeignete Wege. Zum Schutz anderer Waldbesucher sind schmale Wanderwege, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade vom Reiten ausdrücklich ausgenommen.
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