Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-212-2021

Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet., Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet. und Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.

  • A)Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
  • B)Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
  • C)Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.
  • D)Das Reiten im Wald ist überall gestattet.
  • E)Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten