Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-212-2021

Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg ist Reiten im Wald nur auf Straßen und Wegen erlaubt; auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite, auf Fußwegen sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist Reiten verboten.

  • A)Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
  • B)Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
  • C)Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.
  • D)Das Reiten im Wald ist überall gestattet.
  • E)Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.
Erklärung

Das LWaldG BW beschränkt das Reiten auf Straßen und geeignete Wege. Zum Schutz anderer Waldbesucher sind schmale Wanderwege, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade vom Reiten ausdrücklich ausgenommen.

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