Kurze Antwort
Zum Erwerb von Kurzwaffenmunition muss eine entsprechende Kurzwaffe im betreffenden Kaliber in der WBK eingetragen und die Munitionserwerbserlaubnis vermerkt sein.
Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Kurzwaffenmunition darf der Jäger nur für das in der WBK eingetragene Kaliber erwerben, sofern dort die Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.
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