Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-61-2021

Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?

Kurze Antwort

Zum Erwerb von Kurzwaffenmunition muss eine entsprechende Kurzwaffe im betreffenden Kaliber in der WBK eingetragen und die Munitionserwerbserlaubnis vermerkt sein.

  • A)Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
  • B)Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
  • C)Die Vorlage des gültigen Jagdscheines ist ausreichend.
  • D)Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition.
Erklärung

Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Kurzwaffenmunition darf der Jäger nur für das in der WBK eingetragene Kaliber erwerben, sofern dort die Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.

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