Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-61-2021

Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein. und Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

  • A)Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
  • B)Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
  • C)Die Vorlage des gültigen Jagdscheines ist ausreichend.
  • D)Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten