Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-230-2021

Was versteht man unter "Doppeln" bei einer mehrläufigen Langwaffe?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das gleichzeitige Schussauslösen beider Schlosse obwohl nur ein Abzug einmal betätigt wurde.

  • A)Die zweimalige Betätigung des Ein-Abzuges einer Doppelflinte.
  • B)Das gleichzeitige Schussauslösen beider Schlosse obwohl nur ein Abzug einmal betätigt wurde.
  • C)Das Erlegen von zwei Stücken Wild bei zweimaligem Betätigen des Ein-Abzuges, ohne die Waffe abzusetzen.
  • D)Das Auslösen vom rechten "Schrotschloss" bei einem auf Kugel gestellten, geladenen und entsicherten Drilling, bei Betätigen des vorderen Abzuges.

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