Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-154-2021

Was versteht man unter "Fallwild"?

Kurze Antwort

Fallwild ist Wild, das ohne erkennbare äußere Gewalteinwirkung, etwa durch Krankheit, Entkräftung, Hunger oder Altersschwäche, eingegangen ist.

  • A)Wild, das durch äußere gewaltsame Einwirkung verendet ist.
  • B)Wild, das an einer Krankheit eingegangen ist.
  • C)Wild, das an Entkräftung, Hunger oder Altersschwäche eingegangen ist.
  • D)Wild, das erlegt wurde.
Erklärung

Die genaue Todesursache ist meist unbekannt, da keine äußere Gewalteinwirkung erkennbar ist. Fallwild gilt grundsätzlich als genussuntauglich und ist unschädlich zu beseitigen.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten