Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-68-2021

Was wird als Ordnungswidrigkeit geahndet?

Kurze Antwort

Richtig sind: Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs und außerhalb der befugten Jagdausübung., Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis. und Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.

  • A)Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs und außerhalb der befugten Jagdausübung.
  • B)Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis.
  • C)Baujagd am Kunstbau.
  • D)Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.
  • E)Verwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.

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