Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-68-2021

Was wird als Ordnungswidrigkeit geahndet?

Kurze Antwort

Ordnungswidrig sind das Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs, die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis und die Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.

  • A)Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs und außerhalb der befugten Jagdausübung.
  • B)Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis.
  • C)Baujagd am Kunstbau.
  • D)Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.
  • E)Verwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.
Erklärung

Unbeaufsichtigte Hunde im Revier, fehlender Schießübungsnachweis bei Bewegungsjagden und der Einsatz nicht zugelassener Fallen verstoßen gegen jagdrechtliche Vorschriften und werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Baujagd am Kunstbau ist erlaubt; Bleischrot bei Hase ist bundesweit nicht explizit als OWi normiert, landesrechtlich unterschiedlich.

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