Kurze Antwort
Ordnungswidrig sind das Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs, die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis und die Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.
Unbeaufsichtigte Hunde im Revier, fehlender Schießübungsnachweis bei Bewegungsjagden und der Einsatz nicht zugelassener Fallen verstoßen gegen jagdrechtliche Vorschriften und werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Baujagd am Kunstbau ist erlaubt; Bleischrot bei Hase ist bundesweit nicht explizit als OWi normiert, landesrechtlich unterschiedlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.