Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-66-2021

Was wird als Straftat geahndet?

Kurze Antwort

Als Straftat gelten die vorsätzliche Erlegung einer ganzjährig geschonten Art und die vorsätzliche Erlegung eines führenden Elterntieres.

  • A)Vorsätzliche Erlegung einer ganzjährig geschonten Art.
  • B)Verstoß gegen Fütterungsvorschriften.
  • C)Vorsätzliche Erlegung eines führenden Elterntieres.
  • D)Jagdausübung in befriedeten Bezirken.
  • E)Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz § 38 sind das Nicht-Verschonen ganzjährig geschonten Wildes sowie die Bejagung eines Elterntiers strafbar (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe). Die übrigen genannten Verstöße sind typischerweise Ordnungswidrigkeiten.

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