Kurze Antwort
Richtig sind: Sie muss bei der obersten Jagdbehörde (Ministerium) angezeigt werden., Sie muss die Ziele der Fütterung und die verwendeten Futtermittel benennen. und Sie muss eine Fläche von mindestens 1500 Hektar bejagbarer Fläche umfassen.
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