Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-98-2021

Welche Anforderungen muss eine Fütterungskonzeption für Rehwild erfüllen?

Kurze Antwort

Eine Fütterungskonzeption für Rehwild ist der obersten Jagdbehörde anzuzeigen, muss Ziele sowie die verwendeten Futtermittel benennen und einen räumlich-funktionalen Zusammenhang von mindestens 1.500 Hektar bejagbarer Fläche abdecken.

  • A)Sie muss bei der obersten Jagdbehörde (Ministerium) angezeigt werden.
  • B)Sie muss von der oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium) genehmigt werden.
  • C)Sie muss bei der unteren Jagdbehörde (Landratsamt) angezeigt werden.
  • D)Sie muss die Ziele der Fütterung und die verwendeten Futtermittel benennen.
  • E)Sie muss eine Fläche von mindestens 1500 Hektar bejagbarer Fläche umfassen.
Erklärung

Nach landesrechtlichen Vorgaben (z. B. JWMG BW) ist die Anzeige bei der obersten Jagdbehörde erforderlich; die Konzeption muss Ziele und Futtermittel konkret darstellen und für Rehwild mindestens 1.500 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang erfassen. Genehmigung durch die obere oder Anzeige bei der unteren Behörde ist nicht gefordert.

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