Kurze Antwort
In Baden-Württemberg gibt es die Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier, für die Bewegungsjagd sowie für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen.
Die Landesprüfungsordnung unterscheidet diese drei Brauchbarkeitsarten. „Vor dem Schuss“ und „Beizjagd“ sind keine Brauchbarkeitskategorien der BW-Brauchbarkeitsprüfung.
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