Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-27-2021

Welche Arten von Jagdbezirken werden nach dem JWMG unterschieden?

Kurze Antwort

Nach dem Jagdrecht werden Jagdbezirke in Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke unterschieden.

  • A)Staatliche und kommunale Jagdbezirke
  • B)Wald- und Feldjagdbezirke
  • C)Befriedete und nicht befriedete Bezirke
  • D)Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke
Erklärung

Das Revierjagdsystem kennt nur diese zwei Bezirksarten (§ 4 BJagdG). Eigenjagdbezirke erfüllen u. a. die 75-ha-Mindestgröße im Eigentum einer Person; alle übrigen bejagbaren Flächen einer Gemeinde bilden den gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

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