Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-16-2021

Welche Arten werden grundsätzlich dem Entwicklungsmanagement unterstellt?

Kurze Antwort

Dem Entwicklungsmanagement werden Arten mit rückläufigen Beständen in Baden-Württemberg sowie Arten, die einer besonderen Hege bedürfen, unterstellt.

  • A)Arten, deren Ausbreitung den Zielen des Gesetzes entgegenstehen.
  • B)Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.
  • C)Arten, die in Baden-Württemberg stark gefährdet sind.
  • D)Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.
Erklärung

Entwicklungsmanagement zielt auf die Stabilisierung und Förderung gefährdeter oder rückläufiger Populationen. Dazu gehören Arten mit Bestandsrückgang und solche, die durch gezielte Hegemaßnahmen unterstützt werden müssen.

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