Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-16-2021

Welche Arten werden grundsätzlich dem Entwicklungsmanagement unterstellt?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.</p> und <p>Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.</p>.

  • A)Arten, deren Ausbreitung den Zielen des Gesetzes entgegenstehen.
  • B)<p>Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.</p>
  • C)<p>Arten, die in Baden-Württemberg stark gefährdet sind.</p>
  • D)<p>Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.</p>

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