Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-13-2021

Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.</p> und <p>Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen</p>.

  • A)<p>Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.</p>
  • B)<p>Streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.</p>
  • C)<p>Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.</p>
  • D)<p>Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen</p>
Erklärung

Richtig sind 3 und 4. Nutzungsmanagement zielt auf jagdlich/naturschutzfachlich vertretbare Eingriffe ab: - Bei Arten mit ausreichender Population in geeigneten Lebensräumen (3) kann die Nutzung/Regulierung erfolgen, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden. - Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG widerspricht (4), sollen gezielt gemanagt werden, um Schäden/unerwünschte Effekte zu begrenzen.

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