Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-13-2021

Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.</p> und <p>Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen</p>.

  • A)Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.
  • B)Streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
  • C)Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.
  • D)Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen
Erklärung

Richtig sind 3 und 4. Nutzungsmanagement zielt auf jagdlich/naturschutzfachlich vertretbare Eingriffe ab: - Bei Arten mit ausreichender Population in geeigneten Lebensräumen (3) kann die Nutzung/Regulierung erfolgen, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden. - Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG widerspricht (4), sollen gezielt gemanagt werden, um Schäden/unerwünschte Effekte zu begrenzen.

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