Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-184-2021

Welche Aufgaben haben nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Er weist den Schützen die jeweiligen Stände zu. und Er hat die Schützen auf den jeweils einzuhaltenden Schussbereich hinzuweisen.

  • A)Er weist den Schützen die jeweiligen Stände zu.
  • B)Er muss die Schützen über die Jagdzeiten der Wildarten aufklären.
  • C)Er hat die Schützen auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.
  • D)Er hat die Schützen auf den jeweils einzuhaltenden Schussbereich hinzuweisen.
Erklärung

Richtig ist 1 und 4: Beim Standtreiben stellen Jagdleiter oder Ansteller die Schützen an ihre Stände und geben den exakt einzuhaltenden Schusssektor vor. Das ist sicherheitsrelevant (Kugelfang, Nachbarschützen) und in der VSG 4.4 ausdrücklich gefordert; Aufklärung zu Jagdzeiten oder Kleidung ist nicht Teil des Anstellens.

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