Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-159-2021

Welche Aufgaben hat der Wildtierbeauftragte bei der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig sind: Information und Beratung. und Koordinierung von Maßnahmen des Wildtiermonitorings.

  • A)Aufstellen von Abschussplänen für Schalenwild.
  • B)Töten wildernder Hunde.
  • C)Information und Beratung.
  • D)Zuweisung von Wildarten in die Managementstufen.
  • E)Koordinierung von Maßnahmen des Wildtiermonitorings.
Erklärung

Richtig sind Information und Beratung sowie die Koordinierung von Maßnahmen des Wildtiermonitorings. Der Wildtierbeauftragte ist primär als Schnittstelle tätig: Er informiert und berät Jagdbehörde, Revierinhaber und Öffentlichkeit zu Wildtierfragen und organisiert bzw. koordiniert das Monitoring (Erfassung/Beobachtung) von Wildtierbeständen. Abschusspläne erstellen die Jagdbehörden im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat; das Töten wildernder Hunde ist Aufgabe der Jagdschutzberechtigten. Zuweisungen in Managementstufen erfolgen behördlich, nicht durch den Beauftragten.

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