Kurze Antwort
Richtig sind: Information und Beratung. und Koordinierung von Maßnahmen des Wildtiermonitorings.
Richtig sind Information und Beratung sowie die Koordinierung von Maßnahmen des Wildtiermonitorings. Der Wildtierbeauftragte ist primär als Schnittstelle tätig: Er informiert und berät Jagdbehörde, Revierinhaber und Öffentlichkeit zu Wildtierfragen und organisiert bzw. koordiniert das Monitoring (Erfassung/Beobachtung) von Wildtierbeständen. Abschusspläne erstellen die Jagdbehörden im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat; das Töten wildernder Hunde ist Aufgabe der Jagdschutzberechtigten. Zuweisungen in Managementstufen erfolgen behördlich, nicht durch den Beauftragten.
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