Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass die Waffe im Fahrzeug sicher sei und daher nicht entladen werden müsse.
Die UVV Jagd verlangt, dass Schusswaffen beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt stets entladen sind. Dagegen sind die Entladepflichten vor Hochsitz und Hindernissen korrekt.
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