Kurze Antwort
Richtig ist nur, dass die Waffe entladen sein muss; im Patronenlager und im eingeführten Magazin dürfen sich keine Patronen befinden.
„Nicht schussbereit“ bedeutet nach Waffengesetz: keine Munition in Lauf oder eingeführtem Magazin. Unterladen oder geladen-gesichert gelten weiterhin als schussbereit und sind daher kein „nicht schussbereites Führen“.
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