Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-13-2021

Welche Aussage ist hinsichtlich des "nicht schussbereiten Führens" einer Waffe richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist nur, dass die Waffe entladen sein muss; im Patronenlager und im eingeführten Magazin dürfen sich keine Patronen befinden.

  • A)Die Waffe kann geladen und gesichert sein.
  • B)Die Waffe kann unterladen und gesichert sein.
  • C)Die Waffe muss entladen sein, im Lauf und im Magazin darf sich keine Patrone befinden.
Erklärung

„Nicht schussbereit“ bedeutet nach Waffengesetz: keine Munition in Lauf oder eingeführtem Magazin. Unterladen oder geladen-gesichert gelten weiterhin als schussbereit und sind daher kein „nicht schussbereites Führen“.

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