Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-62-2021

Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

  • A)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden.
  • B)Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
  • C)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden, sofern die Laufvorrichtung mindestens 6 m lang ist.
Erklärung

Die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur während Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wird oder ist, in Begleitung einer Betreuungsperson und unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

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