Kurze Antwort
Richtig ist: Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein oder drei Jahre ausgestellt werden.
Richtig ist: Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre ausgestellt werden. Nach BJagdG § 15 Abs. 2 wird er als Jahresjagdschein (für 1 oder max. 3 Jagdjahre) oder als Tagesjagdschein vergeben – lebenslange oder ausschließlich ein-/dreijährige Pflicht gibt es nicht.
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