Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-52-2021

Welche Aussage stimmt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.

  • A)Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
  • B)Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
  • C)Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.
  • D)Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.

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