Kurze Antwort
Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.
In der Streckenliste wird sämtliches erlegtes Wild einschließlich Fallwild erfasst. Sie ist grundsätzlich bis zum 15. Februar der unteren Jagdbehörde vorzulegen; die Frist kann je nach Bundesland abweichen.
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