Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-122-2021

Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / Streckenliste zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.

  • A)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.
  • B)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
  • C)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
  • D)Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.

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