Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-122-2021

Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / Streckenliste zu?

Kurze Antwort

Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.

  • A)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.
  • B)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
  • C)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
  • D)Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.
Erklärung

In der Streckenliste wird sämtliches erlegtes Wild einschließlich Fallwild erfasst. Sie ist grundsätzlich bis zum 15. Februar der unteren Jagdbehörde vorzulegen; die Frist kann je nach Bundesland abweichen.

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