Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-88-2021

Welche Aussage über die Trichinenuntersuchung ist richtig?

Kurze Antwort

Die Trichinenuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)Die Trichinenuntersuchung ist freiwillig.
  • B)Die Trichinenuntersuchung ist nur bei Verdacht erforderlich.
  • C)Die Trichinenuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Erklärung

Bei Schwarzwild und anderen potenziellen Trägern von Trichinen ist die amtliche Untersuchung Pflicht, wenn das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Eine Verwertung oder Abgabe ist erst nach negativem Befund zulässig.

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