Kurze Antwort
Die Trichinenuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Schwarzwild und anderen potenziellen Trägern von Trichinen ist die amtliche Untersuchung Pflicht, wenn das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Eine Verwertung oder Abgabe ist erst nach negativem Befund zulässig.
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