Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-204-2021

Welche Aussage über Gesellschaftsjagden im Sinne des JWMG ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Gesellschaftsjagden sind alle Jagden, an denen mehr als 8 Personen teilnehmen.

  • A)Gesellschaftsjagden sind alle Jagden, bei denen mehr als 7 Personen die Jagd als Schützen ausüben.
  • B)Gesellschaftsjagden sind alle Jagden, bei denen mehr als 4 Personen die Jagd als Schützen ausüben.
  • C)Jede Jagd, an der mehr als ein Schütze teilnimmt, ist eine Gesellschaftsjagd.
  • D)Gesellschaftsjagden sind alle Jagden, an denen mehr als 8 Personen teilnehmen.
Erklärung

In Baden-Württemberg gilt: Gesellschaftsjagd im Sinne des JWMG Baden-Württemberg § 8 Absatz 4 ist die Jagd, an der mehr als acht Personen teilnehmen.

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