Kurze Antwort
Berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, dürfen Waffen und Munition gemeinschaftlich aufbewahren.
Eine gemeinsame Aufbewahrung ist zulässig, wenn alle beteiligten Personen berechtigt sind und die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Ein Widerstandsgrad 1 oder der Ausschluss von Kurzwaffen ist dafür nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
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