Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-200-2021

Welche Aussage zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.

  • A)Die Arten können außer in befriedeten Bezirken überall bejagt werden.
  • B)Rabenkrähen und Elstern sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.
  • C)Die Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.
  • D)<p>Die Arten dürfen in Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten bejagt werden. </p>
Erklärung

Rabenkrähe und Elster sind je nach Landesrecht jagdbar, aber Schutzgebiete setzen enge Grenzen. In Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen gilt regelmäßig ein strenger Tätigkeits- und Störungsverbot; dort ist die Jagd auf diese Arten unzulässig. Daher ist die Bejagung nur außerhalb solcher Schutzbereiche zulässig. Regulierung kann zudem je nach Bundesland variieren.

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