Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-200-2021

Welche Aussage zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.

  • A)Die Arten können außer in befriedeten Bezirken überall bejagt werden.
  • B)Rabenkrähen und Elstern sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.
  • C)Die Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.
  • D)Die Arten dürfen in Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten bejagt werden.
Erklärung

Rabenkrähe und Elster sind je nach Landesrecht jagdbar, aber Schutzgebiete setzen enge Grenzen. In Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen gilt regelmäßig ein strenger Tätigkeits- und Störungsverbot; dort ist die Jagd auf diese Arten unzulässig. Daher ist die Bejagung nur außerhalb solcher Schutzbereiche zulässig. Regulierung kann zudem je nach Bundesland variieren.

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