Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-100-2021

Welche Aussage zur Fütterung von Schalenwild ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Füttern von Schalenwild ist im Rahmen einer Fütterungskonzeption möglich.

  • A)Das Füttern von Schalenwild ist im Rahmen einer Fütterungskonzeption möglich.
  • B)Im Umkreis von 300 Metern um eine zulässig betriebene Fütterung auf Schalenwild dürfen Füchse erlegt werden.
  • C)Zum Füttern von Schalenwild darf verfaultes Obst verwendet werden.
  • D)<p>Zum Füttern darf altes Brot verwendet werden. </p>
Erklärung

Richtig ist Option 1: In einigen Ländern (z. B. Baden‑Württemberg, § 33 JWMG) ist Schalenwildfütterung grundsätzlich verboten, kann aber in Ausnahmefällen mit angezeigter Fütterungskonzeption bei der obersten Jagdbehörde zugelassen werden. Verfaultes Obst und altes Brot sind als Futtermittel ungeeignet, und nach BJagdG § 19 ist das Erlegen von Schalenwild im 200‑m‑Umkreis um Fütterungen verboten (keine 300 m-Regel). Regeln können je nach Bundesland variieren.

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