Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-118-2021

Welche Aussagen bezüglich eines Double-Action-Revolvers "Smith und Wesson" im Kaliber .38 sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revolver hat einen Spannabzug., Der Revolverlauf hat Züge und Felder. und Der Revolver hat eine Hahnsperre.

  • A)Der Revolver hat einen Spannabzug.
  • B)Der Revolverlauf hat Züge und Felder.
  • C)Aus dieser Waffe kann auch Munition im Kaliber .357 Magnum verschossen werden.
  • D)Der Revolver hat eine Hahnsperre.
  • E)Der Revolver hat ein Magazin.
Erklärung

Richtig sind 1, 2 und 4: Ein Double-Action-Revolver besitzt einen Spannabzug (Hahn spannen und auslösen über den Abzug). Revolverläufe sind gezogene Läufe, haben also Züge und Felder. Viele S&W-Revolver verfügen über eine Hahnsperre als Fallsicherung; ein Magazin hat der Revolver nicht (er nutzt die Trommel), und .357 Magnum darf aus einem .38 Special nicht verschossen werden.

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