Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-60-2021

Welche Aussagen bezüglich "Jäger mit gültigem Jagdschein" sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Er darf Langwaffenmunition kaufen. und Der Jagdschein ersetzt beim Kauf einer Langwaffe die WBK (Waffenbesitzkarte).

  • A)Ihm wird in der Regel ein Bedürfnis für 3 Kurzwaffen eingeräumt.
  • B)Er darf Langwaffenmunition kaufen.
  • C)Um Kurzwaffenmunition zu erwerben, reicht sein Jagdschein aus.
  • D)Der Jagdschein ersetzt beim Kauf einer Langwaffe die WBK (Waffenbesitzkarte).
Erklärung

Richtig sind 2 und 4: Mit gültigem Jagdschein darf der Jäger Langwaffenmunition in beliebigem Kaliber erwerben. Beim Erstkauf einer Langwaffe ersetzt der Jagdschein die WBK; der Erwerb ist binnen 14 Tagen der Behörde zur Eintragung in die WBK zu melden. Für Kurzwaffenmunition reicht der Jagdschein nicht – dafür braucht es die in der WBK eingetragene Munitionserwerbserlaubnis; ein generelles Bedürfnis für 3 Kurzwaffen gibt es nicht (ohne besonderen Nachweis nur zwei).

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