Kurze Antwort
Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip; in Baden-Württemberg ist die Jagdausübung mit höchstens fünf geladenen Patronen erlaubt.
Nach jedem Schuss wird die leere Hülse selbsttätig ausgeworfen und eine neue Patrone zugeführt, jedoch löst jeder Abzugsvorgang nur einen Schuss aus. Die zulässige Patronenzahl richtet sich nach den jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes.
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