Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-211-2021

Welche Aussagen bezüglich Selbstladeflinten (SF) sind richtig?

Kurze Antwort

Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip; in Baden-Württemberg ist die Jagdausübung mit höchstens fünf geladenen Patronen erlaubt.

  • A)Selbstladeflinten haben keine Sicherung.
  • B)Selbstladeflinten dürfen nur mit fest montiertem Zielfernrohr verwendet werden.
  • C)Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder dem Gasdruck-Prinzip.
  • D)Durch einmaliges Betätigen des Abzugs einer geladenen, gespannten und entsicherten SF werden drei Schüsse ausgelöst.
  • E)Die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist in Baden-Württemberg erlaubt.
Erklärung

Nach jedem Schuss wird die leere Hülse selbsttätig ausgeworfen und eine neue Patrone zugeführt, jedoch löst jeder Abzugsvorgang nur einen Schuss aus. Die zulässige Patronenzahl richtet sich nach den jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes.

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