Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-18-2021

Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen. und Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.

  • A)Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.
  • B)Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.
  • C)Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.
  • D)Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.

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