Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-68-2021

Welche Aussagen sind gemäß "UVV - Jagd" richtig?

Kurze Antwort

Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein; beim Überwinden von Hindernissen müssen die Patronenlager entladen und eine gestochene Waffe sofort gesichert und entstochen werden.

  • A)Schusswaffen dürfen nur bei der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein.
  • B)Eine gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.
  • C)Beim Besteigen von Hochsitzen darf sich im Lauf eines Repetierers Mauser 98 wegen seiner guten Sicherung eine Patrone befinden.
  • D)Beim Überwinden von Hindernissen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.
Erklärung

Auch bei einem Repetierer mit guter Sicherung darf sich beim Besteigen eines Hochsitzes keine Patrone im Patronenlager befinden. In Gefahrensituationen sind die Läufe beziehungsweise Patronenlager stets zu entladen.

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