Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-35-2021

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier anschießen und einschießen; die Optionen 3 und 4 sind unzulässig.

  • A)Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier anschießen.
  • B)Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier einschießen.
  • C)Der Revierinhaber darf seine Büchse auf eigenem Grundstück einschießen, wenn gewährleistet ist, dass kein Geschoss irgendjemanden gefährden kann.
  • D)Auf dem amtlich zugelassenen Schießstand darf jeder Jagdscheininhaber seine Waffen einschießen, auch wenn keine Schießaufsicht dabei ist.
Erklärung

Im Revier sind Anschießen und Einschießen zur befugten Jagdausübung erlaubt. Auf befriedetem Besitztum mit .22 l.r. oder Büchsen generell nicht. Auf Schießständen gilt Schießen grundsätzlich unter Aufsicht; Alleinschießen nur für Aufsichtsbefähigte.

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