Kurze Antwort
Richtig sind: Der Revierinhaber darf seine Büchse im eigenen Revier anschießen und einschießen; die Optionen 3 und 4 sind unzulässig.
Im Revier sind Anschießen und Einschießen zur befugten Jagdausübung erlaubt. Auf befriedetem Besitztum mit .22 l.r. oder Büchsen generell nicht. Auf Schießständen gilt Schießen grundsätzlich unter Aufsicht; Alleinschießen nur für Aufsichtsbefähigte.
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