Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-50-2021

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt. und Langwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.

  • A)Die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.
  • B)Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.
  • C)Langwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.
  • D)Die Erlaubnis zum Erwerb von Kurzwaffen gilt für die Dauer von zwei Wochen.

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