Kurze Antwort
Richtig sind: Die Waffenbesitzkarte erteilt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe; Langwaffen dürfen gegen Vorlage eines gültigen Jagdscheins erworben werden.
Die Erlaubnis zum Besitz gilt in der Regel unbefristet, während die Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe ein Jahr gilt. Ein gültiger Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen ohne vorherigen Voreintrag.
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