Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-50-2021

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Waffenbesitzkarte erteilt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe; Langwaffen dürfen gegen Vorlage eines gültigen Jagdscheins erworben werden.

  • A)Die Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird in der Regel für die Dauer von 3 Jahren erteilt.
  • B)Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.
  • C)Langwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.
  • D)Die Erlaubnis zum Erwerb von Kurzwaffen gilt für die Dauer von zwei Wochen.
Erklärung

Die Erlaubnis zum Besitz gilt in der Regel unbefristet, während die Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe ein Jahr gilt. Ein gültiger Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen ohne vorherigen Voreintrag.

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