Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-240-2021

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kurzwaffen haben eine Gesamtlänge von bis zu 60 cm; als Langwaffen gelten Waffen mit über 60 cm Gesamtlänge.

  • A)Langwaffen haben eine Lauflänge von über 60 cm.
  • B)Kurzwaffen haben eine Gesamtlänge von bis zu 60 cm.
  • C)Als Langwaffen gelten Waffen von über 60 cm Gesamtlänge.
Erklärung

Nach WaffG sind Langwaffen nur solche, deren Gesamtlänge über 60 cm liegt und Lauf+Verschluss >30 cm; alle anderen sind Kurzwaffen. Eine feste Lauflänge >60 cm ist kein Kriterium für Langwaffen.

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