Kurze Antwort
Richtig sind: Kurzwaffen haben eine Gesamtlänge von bis zu 60 cm; als Langwaffen gelten Waffen mit über 60 cm Gesamtlänge.
Nach WaffG sind Langwaffen nur solche, deren Gesamtlänge über 60 cm liegt und Lauf+Verschluss >30 cm; alle anderen sind Kurzwaffen. Eine feste Lauflänge >60 cm ist kein Kriterium für Langwaffen.
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