Kurze Antwort
In Baden-Württemberg ist der Schuss mit einer Kurzwaffe als Fangschuss ab 200 Joule sowie bei der Fallenjagd ab 100 Joule Mündungsenergie erlaubt.
Grundsätzlich ist der Schuss mit Pistolen und Revolvern auf Wild verboten. Ausnahmen gelten für Fangschüsse und die Bau- beziehungsweise Fallenjagd, wobei Baden-Württemberg für die Fallenjagd mindestens 100 Joule verlangt.
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