Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-87-2021

Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden- Württemberg nur erlaubt

Kurze Antwort

Richtig sind: als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt. und bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.

  • A)als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.
  • B)als Fangschuss bei Wild mit einem Körpergewicht unter ca. 20 Kilogramm.
  • C)wenn damit ein gesunder Hase in der Sasse erlegt wird
  • D)bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.

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