Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-87-2021

Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden- Württemberg nur erlaubt

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg ist der Schuss mit einer Kurzwaffe als Fangschuss ab 200 Joule sowie bei der Fallenjagd ab 100 Joule Mündungsenergie erlaubt.

  • A)als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.
  • B)als Fangschuss bei Wild mit einem Körpergewicht unter ca. 20 Kilogramm.
  • C)wenn damit ein gesunder Hase in der Sasse erlegt wird
  • D)bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.
Erklärung

Grundsätzlich ist der Schuss mit Pistolen und Revolvern auf Wild verboten. Ausnahmen gelten für Fangschüsse und die Bau- beziehungsweise Fallenjagd, wobei Baden-Württemberg für die Fallenjagd mindestens 100 Joule verlangt.

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