Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-229-2021

Welche Aussagen sind richtig? Die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss folgende Angaben tragen:

Kurze Antwort

Die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss Herstellerzeichen, Munitionsbezeichnung sowie Fertigungszeichen beziehungsweise Losnummer tragen.

  • A)Hersteller
  • B)Geschossgewicht
  • C)Munitionsbezeichnung
  • D)Fertigungszeichen / Losnummer
Erklärung

Diese Angaben dienen der eindeutigen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Munition. Das Geschossgewicht ist auf der Verpackung nicht verpflichtend vorgeschrieben.

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