Kurze Antwort
Die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss Herstellerzeichen, Munitionsbezeichnung sowie Fertigungszeichen beziehungsweise Losnummer tragen.
Diese Angaben dienen der eindeutigen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Munition. Das Geschossgewicht ist auf der Verpackung nicht verpflichtend vorgeschrieben.
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