Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2W-248-2021

Welche Aussagen sind richtig? Für die Jagd auf Enten an Gewässern in Baden-Württemberg ist bei der Wahl der Schrotpatronen folgendes zu beachten:

Kurze Antwort

Für die Entenjagd an Gewässern in Baden-Württemberg sind Weicheisen- oder Wismutschrote mit einer Schrotstärke von 2,5 bis 3,5 mm zu verwenden.

  • A)Die Patrone darf Weicheisenschrote enthalten.
  • B)Die maximal zulässige Schrotvorlage beträgt 24 g.
  • C)Die Patrone darf Wismutschrote enthalten.
  • D)Die Patrone darf Bleischrote enthalten.
  • E)Die Schrotstärke sollte zwischen 2,5 mm und 3,5 mm liegen.
Erklärung

Bleischrote sind an und über Gewässern verboten. Eine maximal zulässige Schrotvorlage von 24 g ist hier nicht maßgeblich.

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