Kurze Antwort
Für die Entenjagd an Gewässern in Baden-Württemberg sind Weicheisen- oder Wismutschrote mit einer Schrotstärke von 2,5 bis 3,5 mm zu verwenden.
Bleischrote sind an und über Gewässern verboten. Eine maximal zulässige Schrotvorlage von 24 g ist hier nicht maßgeblich.
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